Lesepaten und Lernbegleiter kurz vor dem Start
GEW Senioren
Mit dem Schuljahr 2022/23 öffnete eine neu gebaute Grundschule in der Stadt Stendal ihre Pforten: die Grundschule Haferbreite. Ein völlig neues und modernes Gebäude ersetzte die marode Petrikirchhofschule. Die GEW-Senioren im Kreis Stendal waren neugierig und wollten sehen, ob neue Besen tatsächlich gut kehren. Und sie waren begeistert. Die Räumlichkeiten dort gefielen ihnen so gut, dass sie gerne weitere Veranstaltungen in diesem Gebäude machen würden. Irene Wartenberg vom GEW-Kreisvorstand meinte, man könnte der Schule und den Kindern doch auch etwas anbieten. Vielleicht lassen sie uns dann öfters rein. So entstand die Idee eines Kooperationsvertrages. Die Idee fiel in der Schule auf fruchtbaren Boden, gab es doch bereits mehrere Anfragen von Eltern, ob für lernschwache Kinder nicht eine individuelle Förderung angeboten werden könnte. Die Personalsituation in Stendaler Schulen ist nicht besser, als im gesamten Land Sachsen-Anhalt. Deshalb war Schulleiterin Ines Albrecht auch froh über dieses Angebot.

Irene Wartenberg (Seniorenbeauftragte), Ines Albrecht (Schulleiterin) und Jutta Krüger (erste Lesepatin) v.l.n.r. bei der Planung des Projektes. Am 29.04.2025 soll der Kooperationsvertrag unterzeichnet werden und der Start ist dann für den 7. Mai vorgesehen.
Die GEW-Senioren (allesamt ehemalige Lehrer*innen oder Erzieher*innen) wollen regelmäßig einmal pro Woche ein ganz spezielles Kind betreuen; vorrangig beim Lesen unterstützen, aber auch Lernhilfe in jeder anderen Hinsicht geben. Dabei kann das im Rahmen des ohnehin vorgesehenen Förderunterrichts geschehen oder auch außerhalb des regulären Unterrichts. Die Schule will den Senioren dafür zweimal jährlich ihre Räumlichkeiten möglichst kostenlos für Feiern anbieten. Grundsätzlich sind dafür drei Voraussetzungen notwendig. Es muss das Einverständnis der Eltern dafür vorliegen und die Stadt als Träger der Einrichtung muss den Kooperationsvertrag auch absegnen. Doch damit ist es noch nicht getan. Wer als ehemalige Lehrerin/Lehrer wieder mit Kindern in einer Schule arbeiten will, braucht ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Und da spielt es keine Rolle, wenn vorher 40 Jahre ohne jede Beschwerde in einer Bildungseinrichtung gearbeitet wurde. Ist man erst mal 4 Wochen raus aus dem Schuldienst, kommt man nur mit dem Führungszeugnis wieder rein. Und das muss auch noch alle 2 Jahre erneuert werden.

Die moderne Grundschule „Haferbreite“ in Stendal
Rolf Hamm
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